Süßes

Heigra CBD Fruchtgummi 10 Stück

UVP:  19,90
 14,90

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ab 5 nur  13,50 pro Stück.
Unsere Heigra CBD Fruchtgummis sind rein vegan und haben durchschnittlich 25mg CBD.

Heigra CBD Fruchtgummi 20 Stück

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ab 5 nur  21,90 pro Stück.
Unsere Heigra CBD Sauergummis sind rein vegan und haben durchschnittlich 25mg CBD.

Mochi Chocolate

 5,00

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Royal Family Mochi Chocolate vereint traditionellen Klebreisteig mit einer cremigen Schokoladenfüllung – ein süßer Genuss aus Taiwan im praktischen 120g-Format.

Mochi Creamy Coconut

 5,00

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Royal Family Mochi Creamy Coconut kombiniert weichen Reisteig mit einer zartschmelzenden Kokosnusscremefüllung für einen exotisch-süßen Genussmoment.

Mochi Creamy Matcha Latte

 5,00

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Royal Family Mochi Creamy Matcha Latte kombiniert zarten Reisteig mit einer cremig-herben Matcha-Latte-Füllung – ein authentischer Geschmack Japans in praktischer 120g-Packung.

Mochi Peanut Butter

 5,00

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Royal Family Mochi Peanut Butter überzeugt mit weichem Reisteig und einer cremigen Erdnussbutterfüllung – ein herzhafter Klassiker aus Taiwan.

Mochi Tiramisu & Creme

 5,00

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Royal Family Mochi Tiramisu & Creme kombiniert samtweichen Reisteig mit einer aromatischen Tiramisufüllung für ein cremiges Geschmackserlebnis im asiatischen Stil.

Mochi Vanilla Creme

 5,00

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Royal Family Mochi Vanilla Creme verbindet feinen Klebreisteig mit einer süßen Vanillecremefüllung – ein harmonischer Snack aus Taiwan mit zartem Biss.

Online Shop für CBD und Tierzubehör / Stationär sind wir seit 2014 ein klassischer VAPE Store

Online Handelsverbot für E-Zigaretten

Der Handel mit Tabakprodukten und E-Zigaretten sowie Liquids ist im Tabakgesetz geregelt.

Demnach ist ein

„Tabakerzeugnis“ jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Tabak in gentechnisch veränderter oder unveränderter Form handelt, besteht.

Außerdem definiert das Gesetz sog. “verwandte Erzeugnisse”. Das ist

“jedes neuartige Tabakerzeugnis, pflanzliche Raucherzeugnis, die elektronische Zigarette und deren Liquids.”

Komplettes Verkaufsverbot

§ 2a des österreichischen Tabakgesetzes verbietet den Versandhandel ganz rigoros:

“§ 2a. Der Versandhandel mit Tabakerzeugnissen gemäß § 1 Z 1 sowie von verwandten Erzeugnissen gemäß § 1 Z 1e ist verboten.”

Dieses Verkaufsverbot erfasst nicht nur österreichische Händler, sondern auch deutsche Händler, die e-Zigaretten nach Österreich verkaufen wollen. Denn auch der Begriff “Versandhandel” ist definiert als

“Versand und Lieferung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen insbesondere durch Herstellerinnen bzw. Hersteller, Importeurinnen bzw. Importeure, Händlerinnen bzw. Händler an Verbraucherinnen bzw. Verbraucher.”

Auch ein deutscher Online-Händler ist im Sinne dieses Gesetzes ein Händler, somit ist er von dem Verbot klar mit erfasst und darf seine Tabakprodukte oder E-Zigaretten nicht nach Österreich verkaufen.

Umfassende Werbeverbote

Es gelten umfassende Werbeverbote für Tabakerzeugnisse sowie für verwandte Erzeugnisse, also auch für E-Zigaretten und Liquids.

§ 11 Abs. 1 TabakG formuliert hier ebenso rigoros:

“§ 11. (1) Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sind verboten.”

Das Werbeverbot wird dann noch näher in Absatz 2 konkretisiert:

“Das Werbeverbot umfasst dabei insbesondere Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft, in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel der direkten oder indirekten Verkaufsförderung; davon nicht erfasst ist der allgemeine Geschäftsverkehr.”

Jegliche Werbung im Internet ist damit verboten. Seien es Banner, Google AdWords, Facebook-Seiten etc.