Booster
Heigra GmbH
Was Unsere Kunden Sagen
4.92 Bewertung (126 Rezensionen)

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CBD BOOSTER 1000mg | 10ml

UVP:  24,90
 14,90

Enthält 20% MwSt.
( 1,49 / 1 ml)
zzgl. Versand
ab 5 nur  12,90 pro Stück.
Unser Booster kann mit jedem Handelsüblichen Liquid gemischt werden. So hat der Dampfer sein gewohntes Lieblingsliquid und kann bei Bedarf den CBD Booster direkt im Tank dazu mischen. Der Kauf von Standardliquids mit CBD ist meist unvorteilhaft für den Konsumenten. Zum Einen sind nur sehr geringe Mengen CBD enthalten und zum Anderen gibt es nur eine begrenzte Auswahl an Geschmäckern. Unser CBD Booster hat hier immense Vorteile. Der Heigra CBD Booster beinhaltet bis zu 3000mg CBD und ist weitestgehend geschmacksneutral.

CBD BOOSTER 2000mg | 10ml

UVP:  39,90
 24,90

Enthält 20% MwSt.
( 2,49 / 1 ml)
zzgl. Versand
ab 5 nur  19,90 pro Stück.
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CBD BOOSTER 3000mg | 10ml

UVP:  59,90
 34,90

Enthält 20% MwSt.
( 3,49 / 1 ml)
zzgl. Versand
ab 5 nur  29,90 pro Stück.
Unser Booster kann mit jedem Handelsüblichen Liquid gemischt werden. So hat der Dampfer sein gewohntes Lieblingsliquid und kann bei Bedarf den CBD Booster direkt im Tank dazu mischen. Der Kauf von Standardliquids mit CBD ist meist unvorteilhaft für den Konsumenten. Zum Einen sind nur sehr geringe Mengen CBD enthalten und zum Anderen gibt es nur eine begrenzte Auswahl an Geschmäckern. Unser CBD Booster hat hier immense Vorteile. Der Heigra CBD Booster beinhaltet bis zu 3000mg CBD und ist weitestgehend geschmacksneutral.

Online Shop für CBD und Tierzubehör / Stationär sind wir seit 2014 ein klassischer VAPE Store

Online Handelsverbot für E-Zigaretten

Der Handel mit Tabakprodukten und E-Zigaretten sowie Liquids ist im Tabakgesetz geregelt.

Demnach ist ein

„Tabakerzeugnis“ jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Tabak in gentechnisch veränderter oder unveränderter Form handelt, besteht.

Außerdem definiert das Gesetz sog. “verwandte Erzeugnisse”. Das ist

“jedes neuartige Tabakerzeugnis, pflanzliche Raucherzeugnis, die elektronische Zigarette und deren Liquids.”

Komplettes Verkaufsverbot

§ 2a des österreichischen Tabakgesetzes verbietet den Versandhandel ganz rigoros:

“§ 2a. Der Versandhandel mit Tabakerzeugnissen gemäß § 1 Z 1 sowie von verwandten Erzeugnissen gemäß § 1 Z 1e ist verboten.”

Dieses Verkaufsverbot erfasst nicht nur österreichische Händler, sondern auch deutsche Händler, die e-Zigaretten nach Österreich verkaufen wollen. Denn auch der Begriff “Versandhandel” ist definiert als

“Versand und Lieferung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen insbesondere durch Herstellerinnen bzw. Hersteller, Importeurinnen bzw. Importeure, Händlerinnen bzw. Händler an Verbraucherinnen bzw. Verbraucher.”

Auch ein deutscher Online-Händler ist im Sinne dieses Gesetzes ein Händler, somit ist er von dem Verbot klar mit erfasst und darf seine Tabakprodukte oder E-Zigaretten nicht nach Österreich verkaufen.

Umfassende Werbeverbote

Es gelten umfassende Werbeverbote für Tabakerzeugnisse sowie für verwandte Erzeugnisse, also auch für E-Zigaretten und Liquids.

§ 11 Abs. 1 TabakG formuliert hier ebenso rigoros:

“§ 11. (1) Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sind verboten.”

Das Werbeverbot wird dann noch näher in Absatz 2 konkretisiert:

“Das Werbeverbot umfasst dabei insbesondere Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft, in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel der direkten oder indirekten Verkaufsförderung; davon nicht erfasst ist der allgemeine Geschäftsverkehr.”

Jegliche Werbung im Internet ist damit verboten. Seien es Banner, Google AdWords, Facebook-Seiten etc.