Heigra CBD Fruchtgummi 20 Stück
€ 23,90
Tier CBD ÖL 30%
€ 47,90 – € 99,90Preisspanne: € 47,90 bis € 99,90
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Heigra CBD Fruchtgummi 10 Stück
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Unsere Heigra CBD Fruchtgummis sind rein vegan und haben durchschnittlich 25mg CBD.
| Staffelpreis | Menge (von) | Menge (bis) | Grundpreis |
| € 14,50 | 2 | 2 | € 207,14 / 1000 g |
| € 13,90 | 3 | 3 | € 198,57 / 1000 g |
| € 13,50 | 5 | ∞ | € 192,86 / 1000 g |
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Eigenschaften
| CBD Gehalt |
250mg |
|---|---|
| Inhalt |
70g |
| Verwendung |
Mensch |
Beschreibung
Unsere CBD Fruchtgummis sind rein vegan und haben durchschnittlich 25mg CBD.
Sie haben einen fruchtigen und sauren Geschmack. Die Gummis sind natürlich aromatisiert.
Unsere Heigra CBD Fruchtgummis sind THC-frei.
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Dieses Produkt weist mehrere Varianten auf. Die Optionen können auf der Produktseite gewählt werden
Das CBD Öl wird nicht als Futtermittel angeboten und entspricht gemäß dem Bundesamt für Ernährungssicherheit nicht den Anforderungen der Bewertungsgrundlage (Verordnung (EG) 767/2009).
Für Futtermittel gelten die in Artikel 15 bis 17 der Verordnung (EG) 767/2009 festgelegten Kennzeichnungsanforderungen, mit Berücksichtigung der Ausnahmen für Futtermittel, die über Fernkommunikationstechnik verkauft werden wie in Artikel 11 derselben Verordnung beschrieben.
Gemäß der Verordnung (EG) 767/2009 liegt die Funktion der oralen Tierfütterung mit Futtermitteln in der Deckung des Nahrungsbedarfs und der Aufrechterhaltung der Produktivität normal gesunder Tiere. Weitere Funktionen, besonders Gesundheitsbereich- und krankheitsbezogene, entsprechen nicht dem Zweck eines Futtermittels. Ein Futtermittel darf nicht mit Funktionen für gesundheits- und krankheitsbezogene Wirkungen beworben werden. Ausnahmen finden sich in der Richtlinie 38/2008/EG bzw. VO (EU) 2020/354 mit dem Verzeichnis für Futtermittel mit besonderen Ernährungszwecken.
Cannabidol (CBD) ist jedoch derzeit weder als Futtermittel noch als Arzneimittelspezialität für Tiere zugelassen.
Hanfextrakte, Hanfvollextrakte, CBD-Öle, CBD-Isolate etc. sind nach dem derzeit geltenden Futtermittelrecht weder zugelassene Futtermittelzusatzstoffe gemäß VO (EG) 1831/2003 noch zulässige Einzelfuttermittel gemäß der Verordnung (EG) 767/2009 und dürfen somit nicht an Tiere verfüttert werden.
Aus den oben genannten Gründen darf das CBD Öl für Tiere nicht an Tiere verfüttert oder oral verabreicht werden!
Tier CBD ÖL 30%
Bewertet mit 5.00 von 5
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Das CBD Öl wird nicht als Futtermittel angeboten und entspricht gemäß dem Bundesamt für Ernährungssicherheit nicht den Anforderungen der Bewertungsgrundlage (Verordnung (EG) 767/2009).
Für Futtermittel gelten die in Artikel 15 bis 17 der Verordnung (EG) 767/2009 festgelegten Kennzeichnungsanforderungen, mit Berücksichtigung der Ausnahmen für Futtermittel, die über Fernkommunikationstechnik verkauft werden wie in Artikel 11 derselben Verordnung beschrieben.
Gemäß der Verordnung (EG) 767/2009 liegt die Funktion der oralen Tierfütterung mit Futtermitteln in der Deckung des Nahrungsbedarfs und der Aufrechterhaltung der Produktivität normal gesunder Tiere. Weitere Funktionen, besonders Gesundheitsbereich- und krankheitsbezogene, entsprechen nicht dem Zweck eines Futtermittels. Ein Futtermittel darf nicht mit Funktionen für gesundheits- und krankheitsbezogene Wirkungen beworben werden. Ausnahmen finden sich in der Richtlinie 38/2008/EG bzw. VO (EU) 2020/354 mit dem Verzeichnis für Futtermittel mit besonderen Ernährungszwecken.
Cannabidol (CBD) ist jedoch derzeit weder als Futtermittel noch als Arzneimittelspezialität für Tiere zugelassen.
Hanfextrakte, Hanfvollextrakte, CBD-Öle, CBD-Isolate etc. sind nach dem derzeit geltenden Futtermittelrecht weder zugelassene Futtermittelzusatzstoffe gemäß VO (EG) 1831/2003 noch zulässige Einzelfuttermittel gemäß der Verordnung (EG) 767/2009 und dürfen somit nicht an Tiere verfüttert werden.
Aus den oben genannten Gründen darf das CBD Öl für Tiere nicht an Tiere verfüttert oder oral verabreicht werden!
Vollspektrum CBD ÖL 5%
Bewertet mit 5.00 von 5
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