Tierzubehör

AFP Interactives Hunde Lernspielzeug

 60,00

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Mit dem AFP Interactives Hunde Lernspielzeug können Sie die Kommunikation mit Ihrem Hund auf ein neues Level heben! Denn dieses interaktive Trainingsgerät hilft Ihrem Vierbeiner, einfache Worte zu lernen und sich gezielt auszudrücken.

Pawis Hundekotgreifer Pooper Scooper

 15,00

Enthält 20% MwSt.
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Der Pawise Hundekotgreifer mit Greifklauen bietet ist eine hygienische und einfache Möglichkeit, Hundekot zu entsorgen. Mit seinem praktischen Greifmechanismus erlaubt er dir das Aufnehmen von Hinterlassenschaften, ohne direkten Kontakt.

Robocat Maus Grau

 15,00

Enthält 20% MwSt.
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Die Robocat Maus Grau aktiviert den natürlichen Jagdinstinkt Ihrer Katze und wurde speziell als interaktives Katzenspielzeug entwickelt. Ausgestattet mit einem Bewegungssensor, aktiviert sich die Maus, sobald sich Ihre Katze nähert, und sie bewegt sich dann auf ihren Rädern in unvorhersehbare Richtungen

Robocat Maus Rosa

 15,00

Enthält 20% MwSt.
zzgl. Versand
Die Robocat Maus Grau aktiviert den natürlichen Jagdinstinkt Ihrer Katze und wurde speziell als interaktives Katzenspielzeug entwickelt. Ausgestattet mit einem Bewegungssensor, aktiviert sich die Maus, sobald sich Ihre Katze nähert, und sie bewegt sich dann auf ihren Rädern in unvorhersehbare Richtungen

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Online Handelsverbot für E-Zigaretten

Der Handel mit Tabakprodukten und E-Zigaretten sowie Liquids ist im Tabakgesetz geregelt.

Demnach ist ein

„Tabakerzeugnis“ jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Tabak in gentechnisch veränderter oder unveränderter Form handelt, besteht.

Außerdem definiert das Gesetz sog. “verwandte Erzeugnisse”. Das ist

“jedes neuartige Tabakerzeugnis, pflanzliche Raucherzeugnis, die elektronische Zigarette und deren Liquids.”

Komplettes Verkaufsverbot

§ 2a des österreichischen Tabakgesetzes verbietet den Versandhandel ganz rigoros:

“§ 2a. Der Versandhandel mit Tabakerzeugnissen gemäß § 1 Z 1 sowie von verwandten Erzeugnissen gemäß § 1 Z 1e ist verboten.”

Dieses Verkaufsverbot erfasst nicht nur österreichische Händler, sondern auch deutsche Händler, die e-Zigaretten nach Österreich verkaufen wollen. Denn auch der Begriff “Versandhandel” ist definiert als

“Versand und Lieferung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen insbesondere durch Herstellerinnen bzw. Hersteller, Importeurinnen bzw. Importeure, Händlerinnen bzw. Händler an Verbraucherinnen bzw. Verbraucher.”

Auch ein deutscher Online-Händler ist im Sinne dieses Gesetzes ein Händler, somit ist er von dem Verbot klar mit erfasst und darf seine Tabakprodukte oder E-Zigaretten nicht nach Österreich verkaufen.

Umfassende Werbeverbote

Es gelten umfassende Werbeverbote für Tabakerzeugnisse sowie für verwandte Erzeugnisse, also auch für E-Zigaretten und Liquids.

§ 11 Abs. 1 TabakG formuliert hier ebenso rigoros:

“§ 11. (1) Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sind verboten.”

Das Werbeverbot wird dann noch näher in Absatz 2 konkretisiert:

“Das Werbeverbot umfasst dabei insbesondere Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft, in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel der direkten oder indirekten Verkaufsförderung; davon nicht erfasst ist der allgemeine Geschäftsverkehr.”

Jegliche Werbung im Internet ist damit verboten. Seien es Banner, Google AdWords, Facebook-Seiten etc.