Farmer Super Maulwurfklemme
Maulwurfklemme Farmer Super mit Kette
Fängt der Maulwurf sowohl im Tunnel als auch im Maulwurfshügel.
Die Maulwurfklemme Farmer ist eine vielseitige Maulwurfklemme und kann sowohl im Tunnel als auch im Maulwurfshügel platziert werden. Dies ermöglicht es, Maulwürfe in allen Situationen zu fangen. Bei Verwendung in Maulwurftunneln wird es angeraten um zwei Exemplare zu verwenden.
Sehr einfach anzuwenden und hat aufgrund der starken Feder ausgezeichnete Fangergebnisse.
Das Schließblech ist an einer Kette befestigt, damit ein verlorener Zugang nicht mehr möglich ist.
Die Maulwurfklemme ist völlig galvanisiert für eine längere Lebensdauer.
Platzieren
Entfernen Sie zuerst den Maulwurfshügel bevor die Klemme platziert wird. Wenn ein vertikales Loch auftritt, legen Sie die Klemme geschlossen in das Loch, bis der Kipppunkt der Spannarme auf den Boden kommt. Spannen Sie die Klemme und bewegen Sie gleichzeitig ein wenig hin und her, so dass sich die Zähne frei bewegen können. Halten Sie die Klemme unter Spannung und schließen Sie den Korridor nur oben mit etwas Gras oder Erde. Platzieren Sie die Verriegelungsplatte so nah wie möglich an den runde Augen der Spannarme. Die Maulklemme ist fertig für den Fang.
Wenn beim Entfernen des Maulwurfshügels kein Loch entsteht, ist ein horizontaler Korridor vorhanden. Graben Sie ein Stück Erde aus, bis der Korridor sichtbar ist. In dieser Situation werden 2 Klemmen verwendet. Schieben Sie die Falle so weit wie möglich in den Linker Korridor, ziehen Sie die Falle fest, schließen Sie den Korridor mit etwas Erde und legen Sie die Verriegelungsplatte auf. Wiederholen Sie diesen Vorgang an den rechten Seite. Verhindern Sie das der Boden vor den beiden Verriegelungsplatten liegt, sonst wird die ordnungsgemäße Funktion beeinträchtigt.
Format
15,5 x 16 cm
molmail
Maulwurfklemme Yankee Junior mit Spanngriff
Maulwurfklemme Yankee Junior mit Bügel
Die Maulwurfklemme Yankee Junior ist eine vielseitige Maulwurfklemme mit starker Feder. Einfach zu verwenden wegen die ergonomischen Bügeln. Die Bügel ermöglichen außerdem eine visuelle Kontrolle der Klemme.
Die Maulwurfklemme Yankee Junior ist völlig galvanisiert und zur mehrfachen Verwendung.
Tipp! Tragen Sie immer Handschuhe wenn Sie die Falle platzieren.
Format
18,5 x 12 cm
molmail
Maulwurfklemme Yankee Super mit Spanngriff
Maulwurfklemme Yankee Super mit Bügel
Starke Maulwurfklemme ausgestattet mit extra starkem Feder um auch in dichteren Bodentypen gute Fangergebnisse zu erzielen. Einfach zu verwenden wegen die ergonomischen Bügeln. Die Bügel ermöglichen außerdem eine visuelle Kontrolle der Klemme.
Die Yankee Super Maulwurfklemme ist völlig galvanisiert für eine längere Lebensdauer.
Tipp! Tragen Sie immer Handschuhe wenn Sie die Falle platzieren.
Format
19 x 12,5 cm
molmail
Online Shop für CBD und Tierzubehör / Stationär sind wir seit 2014 ein klassischer VAPE Store
Online Handelsverbot für E-Zigaretten
Der Handel mit Tabakprodukten und E-Zigaretten sowie Liquids ist im Tabakgesetz geregelt.
Demnach ist ein
„Tabakerzeugnis“ jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Tabak in gentechnisch veränderter oder unveränderter Form handelt, besteht.
Außerdem definiert das Gesetz sog. “verwandte Erzeugnisse”. Das ist
“jedes neuartige Tabakerzeugnis, pflanzliche Raucherzeugnis, die elektronische Zigarette und deren Liquids.”
Komplettes Verkaufsverbot
§ 2a des österreichischen Tabakgesetzes verbietet den Versandhandel ganz rigoros:
“§ 2a. Der Versandhandel mit Tabakerzeugnissen gemäß § 1 Z 1 sowie von verwandten Erzeugnissen gemäß § 1 Z 1e ist verboten.”
Dieses Verkaufsverbot erfasst nicht nur österreichische Händler, sondern auch deutsche Händler, die e-Zigaretten nach Österreich verkaufen wollen. Denn auch der Begriff “Versandhandel” ist definiert als
“Versand und Lieferung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen insbesondere durch Herstellerinnen bzw. Hersteller, Importeurinnen bzw. Importeure, Händlerinnen bzw. Händler an Verbraucherinnen bzw. Verbraucher.”
Auch ein deutscher Online-Händler ist im Sinne dieses Gesetzes ein Händler, somit ist er von dem Verbot klar mit erfasst und darf seine Tabakprodukte oder E-Zigaretten nicht nach Österreich verkaufen.
Umfassende Werbeverbote
Es gelten umfassende Werbeverbote für Tabakerzeugnisse sowie für verwandte Erzeugnisse, also auch für E-Zigaretten und Liquids.
§ 11 Abs. 1 TabakG formuliert hier ebenso rigoros:
“§ 11. (1) Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sind verboten.”
Das Werbeverbot wird dann noch näher in Absatz 2 konkretisiert:
“Das Werbeverbot umfasst dabei insbesondere Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft, in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel der direkten oder indirekten Verkaufsförderung; davon nicht erfasst ist der allgemeine Geschäftsverkehr.”
Jegliche Werbung im Internet ist damit verboten. Seien es Banner, Google AdWords, Facebook-Seiten etc.