Leucht im Dunkeln

Chuckit! Max Glow M (2-pack)

 9,99

Enthält 20% MwSt.
zzgl. Versand

Chuckit Max Glow

Das Apportieren im Dunkeln oder in der Dämmerung wird mit dem interessanten Chuckit Max Glow Ball zum Fest! Dieser Ball ist aus langlebigem Gummi gefertigt und springt daher besonders weit. Innerhalb von 5 bis 10 Minuten können Sie den Ball bei hellem Licht aufladen und dann bis zu einer halben Stunde im Dunkeln mit Ihrem Hund spielen. Dank des Lichts, das der Ball ausstrahlt, kann Ihr Hund ihn auf einen Blick sehen, und das glatte Gummi macht ihn leicht zu reinigen. Kombiniere die Chuckit Max Glow Bälle mit einem der Chuckit Ball Launcher für zusätzlichen Apportierspaß!
 
Format
CHUC32312: S - ø 5 cm (1 Packung)
CHUC32313: M - ø 6 cm (1 Packung)
CHUC33067: M - ø 6 cm (2er-Pack)
CHUC32314: L - ø 7 cm (1 Packung)
CHUC32315: XL - ø 9 cm (1-Packung)

Jolly Jumper Glow in the Dark S (7,6 cm)

 6,99

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Bärenstarke Gummiball!
Gefertigt aus extrem dauerhaftem elastischem Gummi, wodurch der Jolly Jumper Gummiball TPE geeignet ist für die richtigen Beißer.

Der Jumperball gibt es in zwei Farben: Orange oder Weiß (Glow in the Dark)

Der idealle Belohnungsball und sehr gut geeignet in Kombination mit Chew-It one per week Kauknochen!

Jolly Jumper Orange M (10 cm)

 12,99

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Superstarker Gummiball! 
Der Jolly Jumper Bouncing Ball ist aus extrem langlebigem, flexiblem Gummi hergestellt und daher für echte Kauer geeignet. 

Es gibt die Wahl zwischen den orangefarbenen und dem weißen (Glow in the Dark) Jumperball.

Der ideale Belohnungsball, der sich hervorragend mit den Chew-It one a week Kauknochen kombinieren lässt.

Jolly Jumper Orange S (7,6 cm)

 6,99

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Bärenstarke Gummiball!
Gefertigt aus extrem dauerhaftem elastischem Gummi, wodurch der Jolly Jumper Gummiball TPE geeignet ist für die richtigen Beißer.

Der Jumperball gibt es in zwei Farben: Orange oder Weiß (Glow in the Dark)

Der idealle Belohnungsball und sehr gut geeignet in Kombination mit Chew-It one per week Kauknochen!

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Online Handelsverbot für E-Zigaretten

Der Handel mit Tabakprodukten und E-Zigaretten sowie Liquids ist im Tabakgesetz geregelt.

Demnach ist ein

„Tabakerzeugnis“ jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Tabak in gentechnisch veränderter oder unveränderter Form handelt, besteht.

Außerdem definiert das Gesetz sog. “verwandte Erzeugnisse”. Das ist

“jedes neuartige Tabakerzeugnis, pflanzliche Raucherzeugnis, die elektronische Zigarette und deren Liquids.”

Komplettes Verkaufsverbot

§ 2a des österreichischen Tabakgesetzes verbietet den Versandhandel ganz rigoros:

“§ 2a. Der Versandhandel mit Tabakerzeugnissen gemäß § 1 Z 1 sowie von verwandten Erzeugnissen gemäß § 1 Z 1e ist verboten.”

Dieses Verkaufsverbot erfasst nicht nur österreichische Händler, sondern auch deutsche Händler, die e-Zigaretten nach Österreich verkaufen wollen. Denn auch der Begriff “Versandhandel” ist definiert als

“Versand und Lieferung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen insbesondere durch Herstellerinnen bzw. Hersteller, Importeurinnen bzw. Importeure, Händlerinnen bzw. Händler an Verbraucherinnen bzw. Verbraucher.”

Auch ein deutscher Online-Händler ist im Sinne dieses Gesetzes ein Händler, somit ist er von dem Verbot klar mit erfasst und darf seine Tabakprodukte oder E-Zigaretten nicht nach Österreich verkaufen.

Umfassende Werbeverbote

Es gelten umfassende Werbeverbote für Tabakerzeugnisse sowie für verwandte Erzeugnisse, also auch für E-Zigaretten und Liquids.

§ 11 Abs. 1 TabakG formuliert hier ebenso rigoros:

“§ 11. (1) Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sind verboten.”

Das Werbeverbot wird dann noch näher in Absatz 2 konkretisiert:

“Das Werbeverbot umfasst dabei insbesondere Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft, in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel der direkten oder indirekten Verkaufsförderung; davon nicht erfasst ist der allgemeine Geschäftsverkehr.”

Jegliche Werbung im Internet ist damit verboten. Seien es Banner, Google AdWords, Facebook-Seiten etc.