Ameise

Mouseshield Metal Detectable

 15,99

Enthält 20% MwSt.
zzgl. Versand

Mouse Shield Metal Detectable
Mouseshield ist ein umweltfreundliches und ungiftiges Abwehrmittel. Die Paste ist geeignet sich hervorragend für das Dichten von Fugen, Ritzen und kleinen Lochern. Die Paste ist speziell entwickelt, um Mäuse, Ratten und anderes Ungeziefer abzuwehren. Mouseshield verhindert das Eindringen von Schädlingen ohne ihnen Schaden zuzufügen.

Edelstahl Metallpartikel
Mouseshield metalldetektierbares Edelstahlverfügt über winzige Metallpartikel in der Isolierungspaste. Dieses Produkt ist für Nagetiere und Insekten noch schwieriger zu durchdringen. Wo vorher als extra Schutz eine Barriere aus einem metallen Scheuerschwamm oder einem rostfreiem Stahlgitter genutzt wurde reicht die Paste völlig aus. Das Material schafft eine bessere Verbindung mit den Wänden und ist noch effektiver als beispielsweise ein Scheuerschwamm.

Neben der verbesserten Isolierung gewährleisten die Edelstahl Metallpartikel, dass das Produkt immer sofort erkennbar ist. Dies bietet Ihnen viele Vorteile in Bezug auf die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit, unter anderem, HACCP, BRC, AIB, Tesco und IFS.

Inhalt: ca. 300 ml

Zapi Debello Ratten- und Mäuseleim 135 g

 6,99

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Spezieller Kleber um Ratten und Mause zu fangen.
Hält über extrem lange Zeit seine Klebekraft und ist wasserabweisend. 

Lässt sich perfekt auf einem Holzbrett auftragen und ist der ideale Einsatz in
Wohnungen, Fabriken, Krankenhauser, Supermärkte, Lagerflächen, Ställe, Bauernhöfe und alle anderen Plätze wo es Ratten, Mäuse und Insekten gibt.

Mit Zapi Debello fängt man nicht nur Ratten und Mäuse, aber auch Bremsen!

Bauen Sie ganz einfach und preisgünstig Ihre eigene Bremsenfalle mit Zapi Debello und unseren Horse Fly Trap Ball!



Inhalt 
135 ml

Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Behörde, ob die Verwendung dieses Produktes zulässig ist.

 

debellobremsenfalle

Zapi Super Tablet Ratte und Maus Leimfalle 19 x 28 cm

 7,99

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Leimfalle auf Holzbrett um Ratten, Mäuse und krabbelnde Insekte zu fangen.
Ideal einsetzbar an Plätzen, an denen Sie Schädlinge nicht mit Gift bekämpfen können. Die Zapi Zap Trap ist gebrauchsfertig und kann direkt eingesetzt werden.

Perfekt anwendbar bei
Häusern, Fabriken, Krankenhäusern, Supermärkten, Lagern, Ställe, Bauernhöfe etc.

Format 
30 x 20 cm

Inhalt 
2 Stück

Extra Starke Haftung wodurch ein Entkommen unmöglich ist!

Regen- und Wasserbeständig.

Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Behörde, ob die Verwendung dieses Produktes zulässig ist.

 

Zapi Zap Trap Leimfalle für Mäuse und Insekten 15×21 cm

 7,99

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Leimfalle für Mäuse und krabbelnde Insekten.
Ideal an Plätzen an denen Sie Schädlinge nicht mit Gift bekämpfen dürfen.
 
Format 
15 x 21 cm

Inhalt 
3 Stück

Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Behörde, ob die Verwendung dieses Produktes zulässig ist.

 

Online Shop für CBD und Tierzubehör / Stationär sind wir seit 2014 ein klassischer VAPE Store

Online Handelsverbot für E-Zigaretten

Der Handel mit Tabakprodukten und E-Zigaretten sowie Liquids ist im Tabakgesetz geregelt.

Demnach ist ein

„Tabakerzeugnis“ jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Tabak in gentechnisch veränderter oder unveränderter Form handelt, besteht.

Außerdem definiert das Gesetz sog. “verwandte Erzeugnisse”. Das ist

“jedes neuartige Tabakerzeugnis, pflanzliche Raucherzeugnis, die elektronische Zigarette und deren Liquids.”

Komplettes Verkaufsverbot

§ 2a des österreichischen Tabakgesetzes verbietet den Versandhandel ganz rigoros:

“§ 2a. Der Versandhandel mit Tabakerzeugnissen gemäß § 1 Z 1 sowie von verwandten Erzeugnissen gemäß § 1 Z 1e ist verboten.”

Dieses Verkaufsverbot erfasst nicht nur österreichische Händler, sondern auch deutsche Händler, die e-Zigaretten nach Österreich verkaufen wollen. Denn auch der Begriff “Versandhandel” ist definiert als

“Versand und Lieferung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen insbesondere durch Herstellerinnen bzw. Hersteller, Importeurinnen bzw. Importeure, Händlerinnen bzw. Händler an Verbraucherinnen bzw. Verbraucher.”

Auch ein deutscher Online-Händler ist im Sinne dieses Gesetzes ein Händler, somit ist er von dem Verbot klar mit erfasst und darf seine Tabakprodukte oder E-Zigaretten nicht nach Österreich verkaufen.

Umfassende Werbeverbote

Es gelten umfassende Werbeverbote für Tabakerzeugnisse sowie für verwandte Erzeugnisse, also auch für E-Zigaretten und Liquids.

§ 11 Abs. 1 TabakG formuliert hier ebenso rigoros:

“§ 11. (1) Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sind verboten.”

Das Werbeverbot wird dann noch näher in Absatz 2 konkretisiert:

“Das Werbeverbot umfasst dabei insbesondere Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft, in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel der direkten oder indirekten Verkaufsförderung; davon nicht erfasst ist der allgemeine Geschäftsverkehr.”

Jegliche Werbung im Internet ist damit verboten. Seien es Banner, Google AdWords, Facebook-Seiten etc.