Knock Pest BleibWeg Pellets (Outdoor) 500 g

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Knock Pest BleibWeg Pellets (outdoor) 
Hilft zu verhindern dass  Haustiere von unerwünschten Orten, wie Blumenbeeten, Rasen oder Sträuchern, angezogen werden. Knock Pest BleibWeg enthält keine Giftstoffe, färbt nicht und ist unschädlich für Menschen, Tiere und Pflanzen. Knock Pest BleibWeg ist sicher und bleibt für bis zu 12 Stunden effektiv.

Ideal unter Anderem in folgenden Situationen

  • Hunde, die gerne Löcher graben
  • Ideal zum Vertreiben von Katzen von anderen 
  • Das Urinieren auf dem Gras verhindern
  • Vermeiden unerwünschter Anwesenheit an bestimmten Orten um das Haus

- Einfache Verwendung
- Schnelles Effekt

Gebrauchsanweisung
Alle sichtbaren Tierkot entfernen und mit Wasser spülen um den Geruch zu vertreiben. Knock Pest BleibWeg verteilen über den zu schützenden Platz. Knock Pest BleibWeg für ca. 7 bis 10 Tage lang jeden Tag auf diesen Platz erneut auftragen um die schlechte Angewohnheit von Haustieren zu brechen.

Lagerung
Trocken und vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Dosierung
50 g pro m2


Inhalt
KNOC00131 - 500 g (Pellets)
KNOC00132 - 2,5 kg

Schneckenfalle

 10,99

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Schnell, sicher und effektiv Schnecken bekämpfen mit dieser Falle aus starkem Kunststoff.
Füllen Sie die Falle mit Bier und stellen Sie sie in den Garten. Sobald die Falle voll ist, kann der Deckel geöffnet und die Schnecken leicht entfernt werden. Die Falle ist sofort wieder einsatzbereit. Durch die Farbe ist die Falle fast überall unauffällig platziert werden.


Einfach zu demontieren und zu reinigen.

  • Langlebig
  • Sicher
  • Einfach

Online Shop für CBD und Tierzubehör / Stationär sind wir seit 2014 ein klassischer VAPE Store

Online Handelsverbot für E-Zigaretten

Der Handel mit Tabakprodukten und E-Zigaretten sowie Liquids ist im Tabakgesetz geregelt.

Demnach ist ein

„Tabakerzeugnis“ jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Tabak in gentechnisch veränderter oder unveränderter Form handelt, besteht.

Außerdem definiert das Gesetz sog. “verwandte Erzeugnisse”. Das ist

“jedes neuartige Tabakerzeugnis, pflanzliche Raucherzeugnis, die elektronische Zigarette und deren Liquids.”

Komplettes Verkaufsverbot

§ 2a des österreichischen Tabakgesetzes verbietet den Versandhandel ganz rigoros:

“§ 2a. Der Versandhandel mit Tabakerzeugnissen gemäß § 1 Z 1 sowie von verwandten Erzeugnissen gemäß § 1 Z 1e ist verboten.”

Dieses Verkaufsverbot erfasst nicht nur österreichische Händler, sondern auch deutsche Händler, die e-Zigaretten nach Österreich verkaufen wollen. Denn auch der Begriff “Versandhandel” ist definiert als

“Versand und Lieferung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen insbesondere durch Herstellerinnen bzw. Hersteller, Importeurinnen bzw. Importeure, Händlerinnen bzw. Händler an Verbraucherinnen bzw. Verbraucher.”

Auch ein deutscher Online-Händler ist im Sinne dieses Gesetzes ein Händler, somit ist er von dem Verbot klar mit erfasst und darf seine Tabakprodukte oder E-Zigaretten nicht nach Österreich verkaufen.

Umfassende Werbeverbote

Es gelten umfassende Werbeverbote für Tabakerzeugnisse sowie für verwandte Erzeugnisse, also auch für E-Zigaretten und Liquids.

§ 11 Abs. 1 TabakG formuliert hier ebenso rigoros:

“§ 11. (1) Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sind verboten.”

Das Werbeverbot wird dann noch näher in Absatz 2 konkretisiert:

“Das Werbeverbot umfasst dabei insbesondere Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft, in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel der direkten oder indirekten Verkaufsförderung; davon nicht erfasst ist der allgemeine Geschäftsverkehr.”

Jegliche Werbung im Internet ist damit verboten. Seien es Banner, Google AdWords, Facebook-Seiten etc.