Minus One Cat Litter Box S Grey
Die Minus One Katzentoilette ist eine umweltfreundliche und praktische Katzentoilette. Denn diese Katzentoilette ist aus recyceltem Kunststoff hergestellt. Die Katzentoilette besteht aus 2 Schalen und einem Gitter. Das Gitter wird auf die größere Katzentoilette gestellt und die kleinere Katzentoilette daneben, so dass der Kies, der an den Pfoten der Katze klebt, durch das Gitter in die größere Katzentoilette fällt.
Minus One Cat Litter Box S Sand
Die Minus One Katzentoilette ist eine umweltfreundliche und praktische Katzentoilette. Denn diese Katzentoilette ist aus recyceltem Kunststoff hergestellt. Die Katzentoilette besteht aus 2 Schalen und einem Gitter. Das Gitter wird auf die größere Katzentoilette gestellt und die kleinere Katzentoilette daneben, so dass der Kies, der an den Pfoten der Katze klebt, durch das Gitter in die größere Katzentoilette fällt.
Pawise High-back Litter pan L
Katzenklo Behälter in 2 verschiedenen Größen.
Eing guter Katzenklo sollte die Größe des 1.5 fachen der Länge der Katzen haben.
• Hoher Rand sorgt dafür, dass kein Katzenstreu aus dem Behälter kann
• Robust und Verbraucherfreundlich
• Auch perfekt für große Katzen
• Einfach zu befüllen
In 2 Größen verfügbar:
Pawi28935 Maße: 47x38x21cm
Pawi28936 Maße: 61x45x25cm
Farben werden assorti geliefert.
Pawisenieuw
Pawise High-back Litter pan S
Katzenklo Behälter in 2 verschiedenen Größen.
Eing guter Katzenklo sollte die Größe des 1.5 fachen der Länge der Katzen haben.
• Hoher Rand sorgt dafür, dass kein Katzenstreu aus dem Behälter kann
• Robust und Verbraucherfreundlich
• Auch perfekt für große Katzen
• Einfach zu befüllen
In 2 Größen verfügbar:
Pawi28935 Maße: 47x38x21cm
Pawi28936 Maße: 61x45x25cm
Farben werden assorti geliefert.
Pawisenieuw
Online Shop für CBD und Tierzubehör / Stationär sind wir seit 2014 ein klassischer VAPE Store
Online Handelsverbot für E-Zigaretten
Der Handel mit Tabakprodukten und E-Zigaretten sowie Liquids ist im Tabakgesetz geregelt.
Demnach ist ein
„Tabakerzeugnis“ jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Tabak in gentechnisch veränderter oder unveränderter Form handelt, besteht.
Außerdem definiert das Gesetz sog. “verwandte Erzeugnisse”. Das ist
“jedes neuartige Tabakerzeugnis, pflanzliche Raucherzeugnis, die elektronische Zigarette und deren Liquids.”
Komplettes Verkaufsverbot
§ 2a des österreichischen Tabakgesetzes verbietet den Versandhandel ganz rigoros:
“§ 2a. Der Versandhandel mit Tabakerzeugnissen gemäß § 1 Z 1 sowie von verwandten Erzeugnissen gemäß § 1 Z 1e ist verboten.”
Dieses Verkaufsverbot erfasst nicht nur österreichische Händler, sondern auch deutsche Händler, die e-Zigaretten nach Österreich verkaufen wollen. Denn auch der Begriff “Versandhandel” ist definiert als
“Versand und Lieferung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen insbesondere durch Herstellerinnen bzw. Hersteller, Importeurinnen bzw. Importeure, Händlerinnen bzw. Händler an Verbraucherinnen bzw. Verbraucher.”
Auch ein deutscher Online-Händler ist im Sinne dieses Gesetzes ein Händler, somit ist er von dem Verbot klar mit erfasst und darf seine Tabakprodukte oder E-Zigaretten nicht nach Österreich verkaufen.
Umfassende Werbeverbote
Es gelten umfassende Werbeverbote für Tabakerzeugnisse sowie für verwandte Erzeugnisse, also auch für E-Zigaretten und Liquids.
§ 11 Abs. 1 TabakG formuliert hier ebenso rigoros:
“§ 11. (1) Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sind verboten.”
Das Werbeverbot wird dann noch näher in Absatz 2 konkretisiert:
“Das Werbeverbot umfasst dabei insbesondere Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft, in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel der direkten oder indirekten Verkaufsförderung; davon nicht erfasst ist der allgemeine Geschäftsverkehr.”
Jegliche Werbung im Internet ist damit verboten. Seien es Banner, Google AdWords, Facebook-Seiten etc.